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Seminar W 5/2012 |
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Grundbuchworkshop Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Grundbuchrecht
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| Dozent: |
Horst Krellmann, Dipl. Rpfl. (FH)
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Termin:
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29. Februar 2012 - 16.00 bis 18.00 Uhr
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| Ort: |
Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin (Mitte), EG
U + S-Bahnhof Jannowitzbrücke / U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße U8 |
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Thema:
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I. WEG
- Verwalterzustimmung
- Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm, Hamburg, Düsseldorf und München zum Nachweis der Verwaltereigenschaft.
- KG zur Verwalterzustimmung bei Veräußerung an Miteigentümer.
- Gläubigerzustimmung für die Bildung von Wohneigentum
- OLG Frankfurt widerspricht dem KG
- Böttcher schließt sich Kesseler an.
- Nachweis der Verwalterbestellung
- Wer unterschreibt das Versammlungsprotokoll?
- „Beifügen“ von Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Kann der Verwalter eine Löschungsbewilligung erteilen?
II. GBR
- Nachweis der Verfügungsbefugnis bei der nur mit ihrem Namen eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
- Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Eintragung aller Gesellschafter einer nur mit ihrem Namen im Grundbuch eingetragenen GbR.
- Berichtigung des Gesellschafterbestandes
- Gilt § 899a BGB? Wer muss bewilligen?
- Zwangssicherungshypothek zugunsten einer GbR
III. BGB
- Nachweis der Verfügungsbefugnis bei gutgläubigem Erwerb
- Eintragungsvermerk (Schlagwort) bei einer Dienstbarkeit
- Eigentümernießbrauch / Eigentümerdienstbarkeit
- Erlischt die postmortale Vollmacht wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe wird?
- Kammergericht zum Nachweis von Vollmachten
IV. InsO
- Neue Rechtsprechung zur Löschung aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre.
- Verfügungsmacht des Treuhänders
- KG zum Nachweis der Bestellung zum Insolvenzverwalter.
V. GBO
- Kammergericht zur Voreintragung beim Verkauf durch die Erben.
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| Kosten: |
50,00 EURO |
für Mitglieder* |
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70,00 EURO |
für Nichtmitglieder |
*Mitglieder = RENO Berlin-Brandenburg, Mitglieder des WBV o. anderen RENO Ortsvereinen
| Teilnahmebedingungen: |
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen, dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich. Ermäßigungen auf Anfrage.
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